Zugehörigkeit zur betaKirche

Die Zugehörigkeit zur betaKirche hat eine theologische Bedeutung und ein geistliches Gewicht: Wer zur
betaKirche gehört, ist in besonderer Weise Teil der geistlichen Gemeinschaft der betaKirche, um Glaube, Hoffnung und Liebe dort zu suchen und zu teilen, wo Menschen sich begegnen: im digitalen Raum – auch wenn wir Kirche immer größer denken als unsere Gemeinschaft es sein kann. Eine solche Zugehörigkeit ist dabei nur natürlichen Personen möglich.

Die Zugehörigkeit zur betaKirche muss für Menschen der Spätmoderne und die digitale Welt
anschlussfähig, relevant und plausibel sein. Aus diesem Grund arbeitet die betaKirche mit einem gestuften Zugehörigkeitsmodell. Die Stufen werden als „flex“, „active“ und „official“ benannt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften über Religionsmündigkeit ist in der Regel eine selbstbestimmte Zugehörigkeit ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.

Flex

„flex“ beginnt durch eine entsprechende Registrierung bei der betaKirche. Menschen mit dem Status „flex“ sind frei von Verpflichtungen und Erwartungen, können am digitalen Gemeindeleben der betaKirche teilnehmen und ihre Angebote in Anspruch nehmen und erhalten einen Geburtstagsgruß von der betaKirche. Die Zugehörigkeit „flex“ erlischt durch Tod, Austritt oder Streichung nach einjähriger Inaktivität und negativer oder ausbleibender Rückmeldung auf einen folgenden Kontaktversuch hin. Der Kontaktversuch erfolgt, weil der BetaKirche Menschen wichtig sind, die zu ihr gehören – auch wenn das ein Dazugehören aus der Ferne ist.

Active

„active“ beginnt durch ein Kennenlerngespräch mit einem Teamleiter oder einer Teamleiterin und einer
entsprechenden Registrierung. Wer den Status „active“ hat, ist fest in eine Gruppe aus Menschen der
betaKirche eingebunden. Wer den Status „active“ hat, kann an den Gemeindeversammlungen der betaKirche teilnehmen und hat dort Stimmrecht. Sie können auch die Kasualien der betaKirche in Anspruch nehmen. Die Zugehörigkeit „active“ erlischt durch Tod, Austritt oder Streichung nach einjähriger Inaktivität und negativer oder ausbleibender Rückmeldung auf einen folgenden Kontaktversuch hin. Der Kontaktversuch erfolgt, weil der BetaKirche Menschen wichtig sind, die zu ihr gehören und sich einbringen. Die Zugehörigkeit „active“ wird außerdem im Falle einer Bedrohung von Frieden und Ordnung in der Gemeinde durch die Gemeindeleitung aufgehoben mit nachgehender Bestätigung durch die Gemeindeversammlung.

Official

„official“ beginnt nach einem Kennenlerngespräch mit zwei Personen aus dem Kernteam auf eine
entsprechende Registrierung hin. Den Status „official“ kann beantragen, wer an Jesus Christus glaubt und getauft ist. Menschen mit Status „official“ betrachten die betaKirche als ihre Kirche und engagieren sich gemäß ihrer Lebensphasen. Sie können an Gemeindeversammlung der betaKirche teilnehmen und haben dort Stimmrecht. Für den Status „official“ wird eine formale Mitgliedschaftsbescheinigung ausgestellt. Die Zugehörigkeit „official“ erlischt durch Tod, selbst erklärten Austritt oder Streichung durch Gemeindeleitung und Gemeindeversammlung in dem Fall, dass trotz erfolgter Taufe das für die Zugehörigkeit „official“ maßgebliche Christusbekenntnis widerrufen wird. Die Zugehörigkeit „official“ wird außerdem im Falle einer Bedrohung von Frieden und Ordnung in der Gemeinde durch die Gemeindeleitung aufgehoben mit nachgehender Bestätigung durch die Gemeindeversammlung.

Alle Menschen, die zur betaKirche gehören, achten aufeinander, dienen, fördern, ermutigen und ermahnen einander. Außerdem gilt: betaKirche ist so anspruchsfrei wie kostspielig. Für alle gilt: Ohne etwas mitzubringen, kann man haben, was wir haben. Damit etwas zu haben ist, müssen alle etwas mitbringen.

Die betaKirche führt ein Verzeichnis ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied erhält auf Antrag dieses Verzeichnis. Die Datenschutzordnung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden findet Anwendung.

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